Outsourcing und IKT-Drittdienstleister im Fokus der DORA-Verordnung

Gut durchdachtes Outsourcing mit IKT-Drittdienstleistern gewinnt durch die europäische DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act) eine neue Dimension. Besonders IKT-Drittdienstleister – also externe Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologien – stehen im Zentrum der regulatorischen Anforderungen. DORA zielt darauf ab, die operationelle Widerstandsfähigkeit von Finanzunternehmen gegenüber IT-Störungen zu stärken und setzt dabei klare Standards für das Risikomanagement bei ausgelagerten Dienstleistungen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Auswahl, Überwachung und Steuerung von IKT-Drittdienstleistern systematisch und transparent erfolgen muss. Vertragsbedingungen sind dahingehend anzupassen, dass sie detaillierte Vorgaben zur Sicherheit, Verfügbarkeit und Compliance enthalten. Ein gut durchdachtes Outsourcing berücksichtigt diese regulatorischen Rahmenbedingungen und integriert sie in die gesamte Governance-Struktur. So können Risiken minimiert und gleichzeitig Innovationspotenziale durch spezialisierte Dienstleister optimal genutzt werden. Unternehmen, die DORA-konform agieren, sichern nicht nur ihre IT-Resilienz, sondern stärken langfristig ihr Vertrauen bei Kunden und Aufsichtsbehörden. Damit wird klar: Ein strategisch geplantes Outsourcing mit IKT-Drittdienstleistern unter Berücksichtigung von DORA ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit in der digitalen Finanzwelt.
Nützliche Informationen
PwC-Studie – Outsourcing meistern: Warum Kostentransparenz wichtiger denn je ist
BaFin – Überwachnungsrahmen für kritische IKT-Drittdienstleister